Brief des Rechtsvertreters von Jiří Paroubek, JUDr. Topinka
In Prag, den 16. Juni 200
Sehr geehrter Herr Doležal,
ich wende mich an Sie als Rechtsvertreter des Herrn Jiří Paroubek in folgender Angelegenheit:
In der Internetzeitung „Neviditelný pes“ (Unsichtbarer Hund) auf der Internetseite www.neviditelnypes.cz erschien am 12. Juni 2006 der Artikel „Ereignisse: Eine Woche nach der Wahl", dessen Autor Sie sind. Dieser Artikel wurde zugleich auf Ihrer eigenen Webseite www.bohumildolezal.cz veröffentlicht.
In diesem Artikel äußern Sie Ihre Meinung zur Situation in der Tschechischen Republik nach den Wahlen, wozu Sie selbstverständlich ein Anrecht haben, das Ihnen von der Verfassung der Tschechischen Republik garantiert wird. Im erwähnten Artikel taucht jedoch die folgende Behauptung auf: „Paroubek ist ein Parteiapparatschik mit Erfahrungen aus der Zeit vor dem November 1989." Diese Äußerung hat meinen Klienten zutiefst getroffen, da es nicht den geringsten Grund gibt, warum Herr Ing. Jiří Paroubek auf eine solche Art und Weise bezeichnet, bzw. zu den Parteiapparatschiks gezählt werden sollte. Ihre Äußerung wird von einem eindeutig pejorativen Unterton getragen.
Wie allgemein bekannt sein dürfte, ist „Apparatschik“ die Bezeichnung für einen höhergestellten privilegierten Angehörigen des Regimes in einer Zeit, in der in unserem Land ein totalitäres Regime unter der Führung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei herrschte. Herr Paroubek war jedoch niemals deren Mitglied, geschweige denn, dass er in dieser Partei jemals eine höhere Funktion eingenommen hätte. Herr Paroubek war zur erwähnten Zeit Mitglied der Tschechoslowakischen sozialistischen Partei ČSS. Auch in dieser Partei war er jedoch nicht Bestandteil des „Apparats", also kein bezahlter Mitarbeiter der Partei. Falls Sie mit Ihrer Bezeichnung meines Mandanten auf die Tatsache anstoßen, dass er in der Zeit vor dem „November 1989“ als ökonomischer Leiter des Staatsbetriebs für Restaurants und Gaststätten in Prag 1 und 5 wirkte, ist eine solche Überlegung bzw. Verbindung vollkommen inakzeptabel, da es keine Bedingung war, dass jeder Bürger, der irgendeine höhere apolitische Funktion, in diesem Fall eine im Bereich Management, innehatte, der Leitung oder dem direkten Einfluss der Kommunistischen Partei unterstand. Und im Fall von Herrn Jiří Paroubek ist dies in der Tat nicht der Fall gewesen.
Mein Klient ist eine Person des öffentlichen Interesses, und als solche ist er jeglicher Kritik in größerem Maße ausgesetzt als eine private Person. Ihre unwahre Bezeichnung meines Klienten hat allerdings sogar dieses größere Maß überschritten und die Würde und Ehre meines Klienten auf grobe Weise angegriffen.
Auch im Fall Ihrer anderen Aussage fühlt sich mein Mandant geschädigt, wenn Sie nämlich behaupten, dass: „ ... diese Pattsituation bedeutet, dass Paroubek seine unsittlichen Pläne zur Pazifizierung von Medien zumindest auf Eis wird legen müssen." Erneut führen Sie die Leser durch eine unwahre Aussage in die Irre und schwärzen meinen Mandanten an. Die Tatsache, dass mein Mandant gegenüber unwahren und irreführenden Aussagen seitens der Medien nicht gleichgültig ist, was er nicht verbirgt und seinen Standpunkt öffentlich präsentiert, und er zugleich überzeugt ist, dass das Pressegesetz geändert werden müsse, berechtigt Sie keineswegs zu der Aussage, mein Mandant habe „unsittliche Vorschläge zur Pazifizierung von Medien." Herr Paroubek zielt mit seinen Aussagen, Meinungen und seiner möglichen Unterstützung einer Novelle des Pressegesetzes keineswegs auf einen „unsittlichen“ Eingriff in die Medien, wie Sie andeuten, und natürlich hat er auch nicht im Sinn „die Medien durch unsittliche Pläne zu pazifizieren."
Die Aussagen in Ihrem Artikel lassen sich nicht mehr als zulässige Kritik bewerten, die sich in den üblichen Rahmen der Kritik an Politikern einordnen ließe. Im gegebenen Fall kann es sich nämlich nicht um Kritik handeln, da unwahre Behauptungen schlicht und einfach keine Kritik darstellen können.
Angesichts der Tatsache, dass Ihre unwahren Behauptungen meinen Klienten vor der Öffentlichkeit angeschwärzt und seine Ehre und Würde getroffen haben, und das als Bürger und als Regierungsvorsitzender der Tschechischen Republik, rufe ich Sie hiermit dazu auf, sich bei meinem Klienten für die angeführten Ausdrücke in adäquater Form (auf den Internetseiten www.bohumildolezal.cz und www.neviditlenypes.cz) zu entschuldigen. Ansonsten bin ich ermächtigt die Angelegenheit auf rechtlichem Wege zu lösen.
Zugleich möchte ich Sie wissen lassen, dass ich auch den Chefredakteur der Internetzeitung „Neviditelný pes“ (Unsichtbarer Hund), Herrn Ondřej Neff, kontaktiert und über das oben Erwähnte in Kenntnis gesetzt habe.
Mit freundlichem Gruß
JUDr. Petr Topinka, Rechtsanwalt
i.V. Ing. Jiří Paroubek